Das Europäische Parlament - Ein Verbündeter der Städte und Gemeinden

Das Europäische Parlament - Ein Verbündeter der Städte und Gemeinden

Das Europäische Parlament hat mit den verschiedenen Vertragsänderungen stets einen Zuwachs an Mitentscheidungskompetenz erfahren. Dies ist aus demokratischer Sicht zu begrüßen, und auch die Städte und Gemeinden haben dies unterstützt. Für sie sind die Mitglieder des Europäischen Parlaments wichtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, im europäischen Entscheidungsprozess die Anliegen der Kommunen und der Bürger zu berücksichtigen.

 

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments …
Nicht wenige Mitglieder des Parlaments haben ihre politische Karriere auf kommunaler Ebene begonnen oder haben noch ein lokales Mandat, das sie für die kommunalen Angelegenheiten sensibilisiert. Auch wenn die Kompetenzen der Städte und Gemeinden in den 27 Mitgliedstaaten unterschiedlich ist, so verbindet sie doch der Wunsch, auf europäischer Ebene besser gehört und ernst genommen zu werden.
Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) als europäischer Dachverband der 50 nationalen Kommunal- und Regionalverbände aus 37 Ländern hat in den zurückliegenden Jahren in vielen Gesetzgebungsverfahren Unterstützung im Europäischen Parlament erfahren. Für diesen Erfolg ist ebenfalls die gute Zusammenarbeit mit den nationalen Verbänden (z. B. dem Österreichischen Städtebund) wichtig, die den direkten Kontakt zu den Abgeordneten in ihren Ländern haben. Der RGRE erarbeitet in der Regel eine gemeinsame europäische Position, die – falls erforderlich oder gewünscht – von den Mitgliedsverbänden für den jeweiligen nationalen Kontext angepasst werden kann.

… und die Durchsetzung kommunaler Anliegen
In den zurückliegenden Jahren ist es durch unsere gemeinsamen Anstrengungen gelungen, über das Europäische Parlament wichtige Kommunalaspekte in zahlreichen Rechtsakten unterzubringen. Die Mehrzahl der Gesetzgebungsverfahren betrifft den Bereich Umweltpolitik, hier wurden Rechtsakte zum Umgang mit Hochwasser, zur Abfallwirtschaft, zur Luftqualität und zu sauberen Straßenfahrzeugen verhandelt und verabschiedet. Weitere wichtige Vorschriften aus den Bereichen Verkehr und Energie wurden zum öffentlichen Personennahverkehr, der Förderung von Energieeffizienz und Energiedienstleistungen erlassen. Im Bereich öffentliches Vergabewesen wurde die Rechtsmittelrichtlinie überarbeitet und unter großem Interesse der breiten Öffentlichkeit nach langen Verhandlungen und vielen Änderungen die Dienstleistungsrichtlinie verabschiedet.
Aber auch in politischen Initiativen, die (noch) nicht mit einem konkreten Gesetzgebungsvorschlag verbunden waren, waren kommunale Anliegen betroffen. Wichtige Aspekte der kommunalen Dienstleistungserbringung im gemeinsamen Bin¬nen¬markt wurden im Weißbuch zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und der Mitteilung der Kommission zu öffentlich-privaten Partnerschaften und Konzessionen angesprochen. Die meisten der genannten Umwelt-, Verkehrs- und Energierechtsakte wurden zunächst in Thematischen Strategien dargelegt und diskutiert.

Das Europäische Parlament …
Das Europäische Parlament initiierte eigene Berichte zu relevanten Themen, bei de¬nen kommunale und städtische Interessen angesprochen wurden, so z. B. die städtische Dimension in der Umsetzung der aktuellen Kohäsionspolitk, die Vorbereitung des Aktionsplans zur städtischen Mobilität und zur Rolle der lokalen Gebietskörperschaften in der Entwicklungspolitik.
Eine Reihe von Entscheidungsverfahren mit Relevanz für Städte und Gemeinden sind derzeit offen, so die Richtlinie zu grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen, die Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energien, der Aktionsplan zur städtischen Mobilität, die Neufassungen der Richtlinien über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten und zu Indus¬trieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung).
Eine besonders konstruktive Zusammenarbeit entwickelte sich mit der „intergroup urban and housing“, die sich mit städtischen und Wohnungsangelegenheiten befasst. Unter der sehr aktiven Leitung der Abgeordneten Jean-Marie Beaupuy, Jan Olbrycht (Vizepräsident des RGRE 1995–2001) und Oldrich Vlasák (Exekutiv-Präsident des RGRE) wurden einige interessante Initiativen ergriffen und mit kommunalen Vertretern diskutiert, so z. B. im September 2008 bei einer Konferenz um die Frage konkreter Zusammenarbeit vor Ort (territoriale governance) und im Februar 2009 um integrierte Stadtentwicklung.
Ein weiterer Schwerpunkt des RGRE fand im Europäischen Parlament großes Interesse: Die Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene wurde auf Einladung der Vorsitzenden des Ausschusses für Frauenrechte und Chancengleichheit, Anna Záborská, im September 2006 präsentiert und fand große Zustimmung und Unterstützung.

… unverzichtbarer Lobbyingpartner für die Kommunen
Diese aus Platzgründen knapp gehaltene Darstellung kann nur einen kurzen Eindruck vermitteln, wie sehr europäische Politik und Rechtsakte Auswirkungen für Städte und Gemeinden beinhalten. Das Hauptanliegen des RGRE und seiner Mitglieder ist und bleibt daher, die Mitglieder des Europäischen Parlaments für diese Auswirkungen auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu sensibilisieren und für deren Berücksichtigung zu werben.

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