Europäisches Parlament wichtiger Partner der Kommunen

Europäisches Parlament wichtiger Partner der Kommunen

Bürgermeister Dr. Michael Häupl Präsident des Österreichischen Städtebundes

 

Gerade einmal 47% aller wahlberechtigten EuropäerInnen haben 2004 von ihrem Recht, die Abgeordneten zum Europäischen Parlament zu wählen, Gebrauch gemacht. 1979, bei den ersten Wahlen zum Europäischen Parlament, sind es noch 62% gewesen. Mitte Februar hat die für Kommunikation zuständige EU-Kommissarin Margot Wallström davor gewarnt, dass die EU-BürgerInnen zu wenig über die Anfang Juni bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament Bescheid wüssten. Vor VertreterInnen des Ausschusses der Regionen hat sie sämtliche Gebietskörperschaften der Mitgliedsländer darum ersucht, die Menschen zur Wahl zu motivieren.
Wallström hat auf die Ergebnisse einer Eurobarometer-Umfrage aufmerksam gemacht, wonach sechs von zehn Befragten der Meinung sind, dass die jeweiligen kommunalen Ebenen einen größeren Einfluss auf die EU-Politiken haben sollten. Vier von zehn Befragten haben erklärt, dass die Entscheidungen der kommunalen Regierungen den größten Einfluss auf ihr Leben haben.
Das politische Gewicht und die Durchsetzungsfähigkeit der Städte und Gemeinden in der Europäischen Union müssen weiter gestärkt werden. Oft fehlt es auf Seiten der nationalen Delegationen an Erfahrung über kommunalrelevante Bedürfnisse. Deshalb ist eine stärkere Einbindung des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) in das Institutionengefüge der EU notwendig. Denn der RGRE als die europäische Vertretung der Städte- und Gemeindeinteressen übt keine gewöhnliche Lobbyingtätigkeit aus, wie sie etwa von Industrie- und Wirtschaftsbranchen in Brüssel durchgeführt wird. Die Interessen der Städte und Gemeinden müssen in Europa bevorzugt behandelt werden. Hier kann die österreichische Lösung der rechtlichen Einbeziehung und Konsultation der Städte und Gemeinden durchaus Vorbildcharakter haben.
Obwohl das Europäische Parlament immer stärker wird, für Städteinteressen offen ist und auch Verständnis für die Anliegen der Kommunen zeigt, kann es das Fehlen des kommunalen Bewusstseins beim Europäischen Rat und der EU-Kommission noch nicht ausgleichen. Aber die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind mittlerweile zentrale Ansprechpartner für Städteanliegen. Die wichtige Position des Europäischen Parlaments für die Kommunen zeigt sich auch darin, dass immer mehr KommunalpolitikerInnen auch Mitglieder des Europäischen Parlaments werden.
Das Beispiel „Dienstleistungsrichtlinie“ zeigt eindrucksvoll, wie die Städteinteressen durch das Europäische Parlament vertreten werden können: Es ist der Beharrlichkeit des Europäischen Parlaments zu verdanken, dass schlussendlich Regelungen zur Daseinsvorsorge aufgenommen wurden, welche die Dienstleistungsrichtlinie aus Sicht der Städte etwas entschärft und garantiert, dass kommunale Dienst¬leis¬tungen der Daseinsvorsorge nicht automatisch dem freien Markt geopfert werden.
Am 7. Juni sind Europawahlen. Es liegt im Interesse der Städte und Gemeinden, eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen!

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