Aktuelle Finanzprognose für Städte und Gemeinden bis 2018

Aktuelle Finanzprognose für Städte und Gemeinden bis 2018

Steuerreform lässt künftig geringere Überschüsse erwarten

Die österreichischen Gemeinden (ohne Wien) werden 2015 einen Überschuss der laufenden Gebarung in Höhe von 1,6 Mrd. Euro schreiben, ein Wert der noch immer 15 Prozent unter dem Jahr 2007 liegt. Aufgrund der Steuerreform wird der Überschuss im Jahr 2016 um rund 120 Mio. Euro sinken. Gegensteuern ist angesagt - Reformen müssen jetzt in die Tat umgesetzt werden [Wien, 28. Mai 2015] Den Gemeinden (ohne Wien) wird aus der laufenden Gebarung im Jahr 2015 ein Überschuss von voraussichtlich 1,6 Mrd. Euro verbleiben. Dieser Spielraum für Investitionen und Schuldentilgungen liegt in realen Werten um 15 Prozent unter dem Vor-Krisen-Niveau von 2007. Den Gemeinden bleibt zu wenig in der Kasse, um die steigenden Ausgaben zu begleichen. Die Gemeinden (ohne Wien) erhalten rund 6 Mrd. Euro Ertragsanteile aus dem Bundestopf, 2,3 Mrd. bzw. 38 Prozent fließen gleich wieder über Transfers an die Länder (sowie teilweise Verbände) zurück. Diese Mehrbelastung der Transfers ist zwischen 2007 und 2014 um 750 Mio. Euro gestiegen. Gemeindefinanzprognose bis 2018 Die Steuerreform entzieht den Gemeinden jedenfalls 1,8 Prozent der Ertragsanteile, das bedeutet 105  Mio.  Euro weniger Einnahmen. Gleichzeitig nahmen die laufenden Transfers an Träger des öffentlichen Rechts (Krankenanstalten-, Sozialhilfe- und Landesumlage) um 150  Mio.  Euro zu. Der Überschuss der laufenden Gebarung (Einnahmen minus Ausgaben) wird somit 2016 um jedenfalls 120  Mio.  Euro geringer sein. Knapp 10 Prozent werden den Gemeinden 2016 aus der laufenden Gebarung für Investitionen und Schuldentilgungen über bleiben – 2007 waren dies noch 15 Prozent, 2012 fast 13 Prozent. Die Entwicklung zwischen 2007 und 2018 zeigt, dass der Anstieg der Ertragsanteile und der eigenen Steuern primär den Zuwachs bei den Personal-, Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen decken. Die Transfers steigen jedoch um ein Vielfaches und werden im Jahr 2018 um 60 Prozent höher sein als 2007. Eine Mehrbelastung, die auf Kosten der Investitionen und des Schuldenabbaus geht. Best-Case-Szenario: Der Überschuss der laufenden Gebarung bis 2018 wird leicht auf
1,9  Mrd.  Euro steigen, wenn die Gemeinden auf die Ausgabenbremse steigen und diese um 1-Prozent-Punkt weniger wachsen lassen. Gegenüber dem Jahr 2014 zeigt sich ein Plus von 330  Mio.  Euro. In realen Werten würden die Gemeinden auf dem Niveau 2011/2012 liegen, jedoch weiterhin unter den Vor-Krisen-Werten. Die Ertragskraft liegt dann bei 13,3 Prozent. Worst-Case-Szenario: Der Überschuss der laufenden Gebarung bis 2018 wird auf 1,4  Mrd.  Euro zurückgehen, wenn die Gemeinden die Steuerreform auf geringerer Gegenfinanzierung (z.  B. aus dem Steuerbetrug) in noch größeren Maße mittragen und die Konjunktur schwächer ausfällt. Gegenüber dem Jahr 2014 zeigt sich ein Minus von 190  Mio.  Euro. In realen Werten bedeutet es 40 Prozent unter dem Vor-Krisen-Niveau. Die Ertragskraft liegt dann lediglich bei 9,5 Prozent und liegt in etwa auf der Höhe der Krisenjahre 2009/2010. „Eine nachhaltige Sicherung der Gemeindefinanzierung erfordert tiefgreifende Reformen – in den Gemeinden selbst wie auch auf gesamtstaatlicher Ebene. Auf der Agenda stehen: Aufgaben- und Strukturreform, Finanzausgleich mit Transfersystem vereinfachen und die kommunalen Abgabenautonomie stärken“, meint Peter Biwald, Geschäftsführer des KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung. Handlungserfordernisse Aufgabenreform auf allen Ebenen, die gebietskörperschaftsübergreifend wirkt. Synergien durch Strukturreformen auf Gemeindeebene noch stärker zu nutzen. ­flächendeckende Kooperationen ­Region Neu bzw. Gebietsgemeinde schaffen Grundlegende Reform des Finanzausgleichs ­ Aufgaben, Ausgaben, Finanzierung in einer Hand – z.  B. Krankenanstalten auf Länderebene und Kinderbetreuung auf Gemeindeebene ­ Aufgabenorientierter Finanzausgleich – z.  B. mit Kinderbetreuung beginnen ­ Transfers vereinfachen durch bundesweit einheitliche Regeln sowie einen einheitlichen Lastenausgleich für zentralörtliche Aufgaben wie auch Ressourcenausgleich für finanzschwache Gemeinden ­Kommunale Abgabenautonomie ausbauen – z.  B. durch Grundsteuerreform „Der Aufgabenorientierte Finanzausgleich hat höchste Priorität. Städte und Gemeinden haben unterschiedliche Anforderungsprofile, und diese müssen sie erfüllen können. Städte und Gemeinden investieren und sind so eine fixe Größe im Konjunkturmotor“, sagte Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes. Rückfragen:

Mag.a Saskia Sautner

Mag.a Michaela Bareis MA

Österreichischer Städtebund

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