66. Städtetag: Finanzausgleich – auch Finanzminister Schelling für Aufgabenorientierung

66. Städtetag: Finanzausgleich – auch Finanzminister Schelling für Aufgabenorientierung

Arbeitskreis 1 diskutierte unter Vorsitz von Bürgermeister Stadler zu Reformen und den laufenden FAG-Verhandlungen

Innsbruck (OTS) – Der 66. Österreichische Städtetag wurde heute Donnerstag in vier Arbeitskreisen fortgesetzt. Arbeitskreis 1 widmet sich unter dem Vorsitz von Bürgermeister Matthias Stadler, der das Verhandlungsteam des Österreichischen Städtetages bei den Finanzausgleichsverhandlungen anführt, und Moderatorin Eva Linsinger (Profil) dem Thema „der neue Finanzausgleich“. Es diskutierten
Finanzminister Hans Jörg Schelling, Landeshauptmann-Stellvertreter Michael Schickhofer (Land Steiermark) und Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer. „Geld folgt Leistung“: Forderung nach aufgabenorientiertem Finanzausgleich Der bestehende Finanzausgleich ist ein kompliziertes, über Jahrzehnte gewachsenes Konstrukt. Viele Finanzierungen von Leistungen erfolgen über Doppelfinanzierungen von Gemeinden und Ländern, sie werden über Umlagen und Vorwegabzüge durch die Länder einbehalten. So zahlen bei der Sozialhilfe bzw. der Bedarfsorientierten Mindestsicherung Städte und Gemeinden zwischen 35 und 50% der Kosten mit. Um ein transparentes, zielsicheres System zu schaffen, sind diese Kompetenzen aus Sicht der österreichischen Städte zu bereinigen. Die Finanzierung erfolgt danach direkt vom Bund an die Erbringer der Leistung („Geld folgt Leistung“). Beispiel: Die Kindergärten werden zur Gänze durch die Gemeinden erbracht und finanziert, die Sozialhilfe nur mehr durch die Bundesländer. Durch diese sinnvolle Aufgabenentflechtung und eine entsprechende Neuordnung der Mittelzuweisung erübrigen sich viele Verflechtungen, Transfers und Umlagen entfallen zur Gänze. Das bringt Kostenwahrheit, Transparenz und klare Verantwortlichkeiten. Auch Minister Schelling für Aufgabenorientierung Minister Schelling zeigte sich offen für weitreichende Kompetenzbereinigungen und forderte seinerseits eine klare Aufgabenteilung: „Wir müssen aufhören, diese Doppelgleisigkeiten weiterzuschreiben, sonst bleiben wir im Sumpf der Geldvernichtung“, so Schelling. „Das betrifft aber nicht nur Länder und Gemeinden, sondern genauso den Bund selbst, wo oft unklar ist, welches Ministerium zuständig ist“, so Schelling. Der Forderung nach einem Strukturfonds gegenüber zeigte er sich offen, gab jedoch zu bedenken, dass man nicht „Sterbebegleitung für strukturschwache Regionen“ übernehmen wolle. Zentren stärken, um Abwanderung entgegenzuwirken Die Städte erfüllen als lokale Zentren vielfach überregionale Aufgaben, die aber auch finanziell honoriert werden müssen, denn der Zuzug in die Städte hält weiterhin stark an und hat sich in den letzten Jahren verstärkt. Für große österreichische Stadtregionen wie Graz, Linz-Wels oder Wien bedeutet dies, dass in den kommenden Jahren der Ausbau von kommunaler Infrastruktur, Wohnbau, öffentlicher Verkehr finanziert werden muss. Beispiel Kindergärten: Kindergärten wurden bundesweit – nicht zuletzt durch das verpflichtende Kindergartenjahr – stark ausgebaut. Vor allem größere Städte sind dabei in der Lage, die Schließtage gering zu halten und bieten ihr Angebot auch für Unter-Dreijährige bzw. in Nachmittagsbetreuung an. Städte für Reform der Grundsteuer Um zu kompensieren, dass ein bedeutender Teil der gemeindeeigenen Steuern in den vergangenen Jahren abgeschafft oder durch die Schaffung zahlreicher Ausnahmebestimmungen, so auch Steuerbefreiungen für andere Gebietskörperschaften, ausgehöhlt wurde, fordern Österreichs Städte eine Reform der gemeindeeigenen Steuern. Insbesondere die Neuordnung der Grundsteuer, die neben der Kommunalsteuer die einzige verbliebene Gemeindesteuer ist. Noch immer bemisst sich die Grundsteuer am Einheitswert aus dem Jahr 1972 (letzte pauschale Anpassung 1983) und ist international gesehen marginal. Der Österreichische Städtebund fordert daher eine verfassungsmäßige Absicherung, eine administrative Modernisierung und dass die Grundsteuer eine Gemeindesteuer bleiben muss. Wenn es nicht möglich ist, eine wirkliche Reform der Grundsteuer zustande zu bringen, so muss es eine Übergangslösung geben, bei der die Hebesätze angehoben werden“, forderte Bürgermeister Matthias Stadler, der auch das Städtebund-Verhandlungsteam bei den FAG-Verhandlungen anführt. Sollte keine grundsätzliche Reform zustande kommen und der Verfassungsgerichtshof wie bereits mehrfach angedroht, die Grundsteuer kippen, liegt es am Bund, die Kommunen für den Einnahmenentfall zu entschädigen. Zugang zu günstigen ÖBFA-Finanzierungen Bund und Länder haben durch den Zugang zur Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) einen besonderen Vorteil zu günstigen Finanzierungskonditionen zu kommen – auch Städte und Gemeinden wollen künftig diesen Zugang nutzen können, um die Ausgaben für Zwischenfinanzierungen gering zu halten. Mehr Informationen unter: www.staedtetag.at oder www.staedtebund.gv.at Rückfragehinweise für Medien: Österreichischer Städtebund, Presse
Silvia Stefan-Gromen; Tel: +43 (0) 676 8118 89983;
silvia.stefan-gromen@staedtebund.gv.at
Saskia Sautner, Tel.: +43 (0) 676 8118 89990;
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