Städtebund: Ausschreibungspflicht bei Öffis vorläufig gestoppt

Städtebund: Ausschreibungspflicht bei Öffis vorläufig gestoppt

„Der Stopp der Neuregelung bei der Direktvergabe von Öffentlichem Verkehr ist die richtige Entscheidung. Jetzt geht es darum, sich erneut zusammenzusetzen und die Expertise von Städten und Gemeinden einzuholen. Denn diese sind einer Meinung: der öffentliche Stadt- und Regionalverkehr darf nicht verpflichtend ausgeschrieben werden. Es wäre unsinnig und teuer“, sagte heute Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes anlässlich eines Mediengesprächs u.a. mit Bundesminister Jörg Leichtfried, Arbeiterkammerpräsident Rudi Kaske und Wiens Finanzstadträtin Renate Brauner, die auch Mitglied in der Geschäftsführung des Österreichischen Städtebundes ist. Der Österreichische Städtebund hat erfolgreich vor einer Neuregelung, Personenverkehrsdienstleistungen künftig verpflichtend auszuschreiben gewarnt. So konnte erreicht werden,  dass die Gesetzesvorlage noch vor der Sommerpause von der Tagesordnung des Verfassungsausschusses genommen wurde. Ein Beschluss in dieser Legislaturperiode ist daher sehr unwahrscheinlich.  Derzeit besteht eine Wahlfreiheit zwischen Direktvergabe an eigene städtische Unternehmen und einer europaweiten wettbewerblichen Ausschreibung. Der Österreichische Städtebund forderte, diese Wahlfreiheit jedenfalls beizubehalten: „Die verpflichtende EU-weite Ausschreibung des städtischen Nahverkehrs würde enorme Kosten und Unsicherheit auf eine der wichtigsten städtischen Infrastrukturen bringen“, so Weninger. Zwtl.: VerkehrsexpertInnen: Gleichheitsgrundsatz erlaubt keine Ausnahmen für Fernverkehr Zuletzt war die Rede davon, die Einschränkung der Direktvergabe nur auf den Fernverkehr zuzuschreiben. Dies ist laut städtischer VergaberechtsexpertInnen jedoch nicht durchsetzbar, denn eine solche Differenzierung zwischen Fern-, Nah- und Regionalverkehr sei vor dem Hintergrund des Gleichheitssatzes verfassungsrechtlich nicht haltbar. Der Verfassungsausschuss des Parlaments hat sich jedoch gar nicht mehr mit dieser Frage befasst. Auch technisch sind Schienenpersonenverkehrsdienstleistungen zwischen Fern- und Nahverkehr kaum voneinander zu unterscheiden.
Selbst wenn das Verbot der Direktvergabe lediglich im Bereich des Fernverkehrs käme, wären davon sowohl die Bundesbahn, als auch alle Landesbahnen/Privatbahnen betroffen. Aufgrund der engen Verknüpfung des innerstädtischen Verkehrsangebots mit den Verkehrsbestellungen der Länder bzw. des Bundes würden sich erhebliche Änderungen für die städtische Mobilität, die standortbezogene Wertschöpfung und die Arbeitsplatzsituation ergeben. Zwtl.:. Wahlfreiheit bei Ausschreibungen muss bleiben! Derzeit dürfen Städte selbst entscheiden, ob sie die Leistungen der öffentlichen Verkehrsdienste EU-weit ausschreiben und wettbewerblich vergeben, oder damit ein eigenes städtisches Unternehmen beauftragen (In-House-Vergabe) – vergleichbar einer Dienststelle im Magistrat. Derzeit praktizieren das alle großen österreichischen Städte so. „Die eigenen Verkehrsunternehmen der Städte sind heute dem öffentlichen Interesse verpflichtet - nicht der Gewinnmaximierung. Mit unseren städtischen Verkehrsunternehmen sind wir als Städte in der Lage langfristige wirtschaftliche Ziele zu verfolgen. Und das ist gut so.“, erklärte Heidrun Maier-de Kruijff, Geschäftsführerin des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG). Wenn Öffi-Leistungen im Wettbewerb vergeben werden, dürfen Investitionen gemäß Europarecht nur 10 bis – im Ausnahmefall 22,5 Jahre - steuerlich abgeschrieben werden. Wenn die Städte Straßenbahnen oder U-Bahnen bauen und die Züge dafür anschaffen gelten aber Abschreibungszeiträume zwischen 20 teilweise sogar über 50 Jahre. „Das geht sich für einen gewinnorientierten Anbieter nicht aus.“ erklärte Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger. Wenn Verkehrsdienstleistungen ausgeschrieben werden und nach Vertragsende der Betreiber wechselt, kommt es oft zu langfristigen Schwierigkeiten – wer übernimmt dann die Verantwortung? „Für eine Stadt wie Graz oder Wien ist unvorstellbar, wenn ein Verkehrsträger, beispielsweise die U-Bahn oder Straßenbahn ausfällt, weil es Probleme beim Betreiberwechsel aufgrund einer Neuausschreibung gibt“, illustrierte Weninger. Zwtl: Gesetzesbeschluss auf unbestimmte Zeit verschoben Im Ministerrat vom 07.06. 2017 wurde gleichzeitig mit dem neuen Bundesvergabegesetz auch ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2017), ein Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen (Bundesvergabegesetz  Konzessionen 2017) und ein Bundesgesetz über die Regelung des Rechtsschutzes für Vergaben des Bundes im Öffentlichen Personenverkehr (Bundesvergaberechtsschutzgesetz Öffentlicher Personenverkehr) beschlossen. Das Gesamtpaket hätte noch vor dem Sommer beschlossen werden sollten, wurde aber am 26.6. wieder von der Tagesordnung des Verfassungsausschusses genommen. Ein Beschluss noch vor der Wahl am 15. Oktober 2017 wird daher nicht angenommen.
Unter einer neuen Regierung wird wohl auch dieses Thema ganz neu bewertet werden. Mehr unter: www.staedtebund.gv.at Rückfragehinweis für Medien Saskia Sautner, Österreichischer Städtebund, Kommunikation:
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E-Mail: saskia.sautner@staedtebund.gv.at
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