Städtebund begrüßt Valorisierung des Pflegegeldes ab 2020

Städtebund begrüßt Valorisierung des Pflegegeldes ab 2020

Utl.: Städtebund-Weninger: „Auch Beschluss des Bildungsinvestitionsgesetzes wichtig für Chancengleichheit von SchülerInnen“

„Eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes ist für Pflegebedürftige und ihre Familien, aber auch für Städte und Gemeinden ein wichtiger Schritt, wir begrüßen daher, dass das Parlament den Weg frei gemacht hat für eine Beschlussfassung noch vor der Sommerpause“, sagte heute Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger.

Der Österreichische Städtebund fordert schon seit Langem eine Erhöhung des Pflegegeldes in allen Stufen sowie eine jährliche Valorisierung. Die mangelnde Anpassung führte in den vergangenen Jahren zu einer Verschiebung der Finanzierungslast vom Bund hin zu den Ländern, Städten und Gemeinden. Zuletzt lag die finanzielle Belastung der Pflege zu 53,4 Prozent beim Bund, zu 22,5 Prozent bei den Ländern und zu 24 Prozent bei den Gemeinden. Die Ausgaben im Bereich Wohlfahrt und Gesundheit steigen im Zeitraum 2008 bis 2017 um rund 50 Prozent.

Mit Verweis auf das  Regierungsprogramm hatte auch der „Masterplan Pflege“ der letzten ÖVP-FPÖ Bundesregierung eine Erhöhung des Pflegegeldes vorgesehen, allerdings nur für Pflegestufe 4, was durch den Städtebund abgelehnt worden war, da es dem Grundsatz „mobil vor stationär“ zuwiderlaufe, da der Großteil der zuhause gepflegten Personen in den Pflegestufen 1 und 2 eingestuft sind. Eine Erhöhung auch der niedrigeren Pflegestufen ist insbesondere im Hinblick auf die Entlastung pflegender Angehöriger aus Sicht des Städtebundes wichtig.

Seit der Einführung des Pflegegeldes 1993 ist es nur fünfmal erhöht worden. Durch die mangelnden Anpassungen (Erhöhung des Pflegegeldes um 15,1 Prozent gegenüber einer Steigerung des Verbraucher-Preis-Index um 58,9 Prozent) führt es dazu, dass die Finanzierungslast vom Bund zu Ländern und Gemeinden wandert, da ein immer größerer Anteil der Pflegeausgaben durch die Sozialhilfe abgedeckt werden muss.

Ebenfalls auf der Tagesordnung des Nationalrates steht noch vor der Sommerpause das „Bildungsinvestitionsgesetz“, das für die Städte und Gemeinden als Schulerhalter ebenfalls wichtig ist. „Wir hoffen auch in diesem Fall auf einen Beschluss des Nationalrats sagte Generalsekretär Weninger. Das Gesetz ist bereits durch die Begutachtung gegangen und daher „Fertig“ für die Beschlussfassung im Parlament.

Der Österreichische Städtebund hatte sich im Vorfeld  intensiv dafür eingesetzt, dass auch die Finanzierung der bestehenden Nachmittagsbetreuungsangebote  nachhaltig sichergestellt wird. Zunächst war vorgesehen gewesen, dass nur der Ausbau neuer Gruppen gefördert wird. Das hätte für Städte, die bereits sehr stark in den Ausbau investiert haben, bedeutet, dass sie auf den laufenden Kosten sitzen geblieben wären. „Das Gesetz stellt die Ganztagesbetreuung für SchülerInnen sicher, aus unserer Sicht eine der wichtigsten Maßnahmen, um gleiche Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler zu schaffen“, so Weninger abschließend.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Städtebund, Kommunikation
Saskia Sautner, Tel.: +43 (0) 676 8118 89990;
saskia.sautner@staedtebund.gv.at

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