Städtebund-Geschäftsleitung fordert Rettungsschirm für Gemeinden

Städtebund-Geschäftsleitung fordert Rettungsschirm für Gemeinden

BürgermeisterInnen bei Videokonferenz warnen vor finanziellen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen

„Städte und Gemeinden leisten einen enormen Beitrag in der momentanen Krisensituation. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Müllabfuhr, aber auch soziale Dienste, Pflege und Verkehr – all diese Leistungen tragen wesentlich dazu bei, dass Österreichs Städte für die Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Zeit funktionieren “, betonte Bürgermeister Michael Ludwig (Wien), Präsident des Österreichischen Städtebundes bei der Geschäftsleitung des Österreichischen Städtebundes, der gestern, Mittwoch, in einer Videokonferenz zusammengekommen ist, um über die Auswirkungen der Corona-Krise auf Städte und Gemeinden zu beraten.

Die Geschäftsleitung ist das politische Leitungsgremium des Österreichischen Städtebundes und seiner 256 Mitglieder und besteht aus insgesamt 22 BürgermeisterInnen, unter anderem Michael Ludwig (Wien), Markus Linhart (Bregenz), Klaus Luger (Linz), Marie-Luise Mathiaschitz (Klagenfurt), Siegfried Nagl (Graz), Elisabeth Blanik (Lienz), Andreas Rabl (Wels), Ingrid Salamon (Mattersburg), Klaus Schneeberger (Wiener Neustadt), Matthias Stadler (St. Pölten), Thomas Steiner (Eisenstadt) und Georg Willi (Innsbruck).

Städtebund-Präsident Ludwig: „Unser gemeinsames Ziel ist nach wie vor, alles zu tun, um die Virusverbreitung einzudämmen. Doch neben der direkten Unterstützung der Wirtschaft müssen wir auch verhindern, dass Städte und Gemeinden vor der Zahlungsunfähigkeit stehen“, warnte er.

Bei der Geschäftsleitung wurden vor allem die finanziellen Auswirkungen auf Städte und Gemeinden besprochen. Grundlage ist eine Einschätzung des KDZ-Zentrum für Verwaltungsforschung im Auftrag des Österreichischen Städtebundes:

Für Städte und Gemeinden zeichnen sich demnach massive Einbrüche im Bereich der Kommunalsteuer und bei den Ertragsanteilen ab, wodurch auch kurz- und mittelfristig die Liquidität der Gemeinden gefährdet sein könnte. Aber auch die Fremdenverkehrsabgabe ist eine kommunale Abgabe, deren Entgang sich direkt auf die Gemeinden auswirkt.

Zwtl.: Entgang der Kommunalsteuer: Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Stundungen

Die Kommunalsteuer bemisst sich an den Bruttolöhnen und betrifft aktuell rund 2,5 Mrd. Euro (Gemeinden ohne Wien) bzw. 14 Prozent der laufenden Einnahmen. Der massive Anstieg der Arbeitslosen zeigt sich daher unmittelbar auch in den Gemeindebudgets. Dazu kommt, dass für Kurzarbeit ebenfalls keine Kommunalsteuer anfällt. Dies wird die Gemeindebudgets in voller Wucht treffen, so die Einschätzung des KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung. Ein weiterer Faktor ist, dass viele Unternehmen bereits um Stundung der Kommunalsteuer angesucht haben und diese Einnahmen daher in den nächsten Monaten fehlen werden.

Ein weiterer Faktor betrifft die Gemeinden selbst: Gemeinden sind in vielen Bereichen von der Möglichkeit der Kurzarbeit ausgeschlossen, die Lohnkosten laufen also in voller Höhe weiter.

Zwtl.: Ertragsanteile: Rückgänge durch schlechte Wirtschaftslage

Für die Gemeindefinanzen von sehr hoher Bedeutung ist die Entwicklung der Ertragsanteile. Dies ist der Anteil der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben wie etwa Einkommens- und Lohnsteuer, Umsatzsteuer sowie Körperschaftssteuer. Auch hier muss mit deutlichen

Rückgängen gerechnet werden. Im Gegensatz zur Kommunalsteuer wird allerdings für die Kurzarbeit auch Lohnsteuer im entsprechenden Ausmaß fällig. Die Rückgänge bei der Lohnsteuer werden daher deutlich weniger stark ausfallen als bei der Kommunalsteuer.   

Zwtl.: Auch weitere Einnahmenbereiche betroffen 

Neben diesen beiden wichtigen Einnahmenbereichen sind aber auch noch viele andere Einnahmen der Gemeinden betroffen. So entfallen etwa die Tourismusabgaben und es kann auch von einem Entfall der Elternbeiträge im Kinderbetreuungsbereich ausgegangen werden. In mehreren Bereichen zeichnen sich weiters Stundungen oder Ausfälle ab, wie etwa bei Mieten oder Gebühren. 

Zwtl.: Umlagen an Bundesländer

Ein wichtiger Ausgabenbereich der Gemeinden betrifft die Ko-Finanzierung des Sozialhilfe- und Krankenanstaltenbereichs. Die Mehrausgaben werden sich im Sozialhilfebereich – zumindest in einigen Bundesländern - in diesem Jahr bereits bemerkbar machen, im Bereich der Krankenanstaltenumlage wird sich dies erst gegen Jahresende und ab 2021 zeigen. 

Die Gemeinden haben in den letzten Jahren – auch dank der guten Konjunktur – gut gewirtschaftet und konnten sich daher gewisse Reserven aufbauen.

Ein Problem der nächsten Wochen und Monate wird jedoch die kurzfristig sinkende Liquidität der Gemeinden sein. Während die laufenden Ausgaben bleiben, brechen die laufenden Einnahmen weg. Die rechtlichen Spielräume für Gemeinden in Bezug auf Kassenkredite und Darlehen sind jedoch gering.

Zwtl.: Appell an die Bundesregierung

Zuletzt richtete die Geschäftsleitung des Österreichischen Städtebundes den dringenden Appell an die österreichische Bundesregierung, diese möge, in Analogie zum Rettungsschirm für die heimische Wirtschaft, zur Absicherung der kommunalen Haushalte für diese Hilfsprogramme des Bundes schaffen und für Kommunen einen Ausgleichsfonds für den Entfall von Einnahmen (Kommunalsteuer-, Ertragsanteilseinbrüche, Gebühren und sonstige Kosten), die durch die COVID-19-Maßnahmen entstanden sind, einrichten.

 „Bei allen geplanten Maßnahmen zur Wiederbelebung der Konjunktur (Investitionsprogramme) müssen jedenfalls die Städte und Gemeinden als neben dem Bund wichtigster öffentlicher Investor finanzielle Mittel bereitgestellt bekommen“, so die BürgermeisterInnen. Derartige Programme sind auch als Teil des Green Deal der Europäischen Kommission zu sehen“, so die Einschätzung der Geschäftsleitung des Österreichischen Städtebundes.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Städtebund, Kommunikation
Saskia Sautner, Tel.: +43 (0) 676 8118 89990
saskia.sautner@staedtebund.gv.at

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