Allgemein
Was ist der Unterschied zwischen Stadt und Gemeinde?
In Österreich gilt laut Bundesverfassung das Prinzip der Einheitsgemeinde. Jedes Stück Land ist einer Gemeinde zugehörig. Städte sind daher immer auch Gemeinden. Andersherum ist natürlich nicht jede Gemeinde eine Stadt. Generell sagt die Bezeichnung Stadt nicht zwingend etwas über die Größe einer Gemeinde aus – die Bezeichnung hat meist ausschließlich historischen Hintergrund. So hat die Stadt Rattenberg in Tirol ca. 400 Einwohner:innen, während Lustenau als größte Marktgemeinde Österreichs, 20.834 Einwohner:innen zählt. In Städten mit eigenem Statut heißt die Gemeindeverwaltung „Magistrat“ und erfüllt neben den gemeindeeigenen Aufgaben auch die Kompetenzen einer Bezirksverwaltung. In Österreich gibt es 2.093 Gemeinden, davon sind 15 Städte mit eigenem Statut (Statistik Austria, Stand 2022).
Eine wichtige Definition für Städte gibt es in der Statistik: Demnach sind alle Gemeinden ab 10.000 EinwohnerInnen „Städte“, unabhängig davon, ob sie das formale Stadtrecht haben oder nicht. Alle Gemeinden Österreichs, die dieses Kriterium erfüllen, sind auch Mitglieder im Städtebund.
Die Mitgliedschaft im Österreichischen Städtebund ist nicht nur Statutarstädten und Stadtgemeinden vorbehalten. Auch zahlreiche größere Marktgemeinden sind Mitglied im Österreichischen Städtebund. Nicht alle Städte Österreichs sind Mitglieder im Städtebund und nicht alle Mitglieder des Städtebunds sind Städte.
Was bringen Städte- und Gemeindepartnerschaften?
Viele österreichische Städte und Gemeinden haben Partnerschaften im Inland, aber vor allem auch im Ausland abgeschlossen. Der Österreichische Städtebund unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten alle Formen kommunaler Partnerschaften, da es sowohl für Städte und Gemeinden selbst, als auch für Bewohner:innen einer Stadt zahlreiche Vorteile und Möglichkeiten bietet. Städte und Gemeinden können auf diese Weise in einem ständigen Erfahrungsaustausch voneinander lernen und gemeinsam Lösungen entwickeln. Internationale Kontakte werden häufig im Bereich der Bildung (Schüleraustausch) und für kulturelle Aktivitäten genutzt. Kommunale Partnerschaften auf freundschaftlicher Basis sind auch ein wesentliches Element der Gemeindeautonomie und können so frei und entsprechend den jeweiligen Interessen gestaltet werden.
Städtepartnerschaften haben auch eine wichtige Bedeutung für die Völkerverständigung und dienen somit der aktiven Weiterentwicklung des europäischen Gedankens, der internationalen Solidarität und der Friedenssicherung.
Den letzten großen Schwung der Begründung neuer Partnerschaften gab es in Österreich in den Jahren nach dem Fall des Eisernen Vorhangs, als viele neue Kontakte geknüpft werden konnten. Somit wurde auch auf kommunaler Ebene ein wesentlicher Beitrag zur Beendigung der Teilung Europas geleistet.
Die Überwindung der Feindschaften nach dem 2. Weltkrieg war auch wesentliches Gründungsmotiv des Rates der Gemeinden und Regionen Europas, dem europäischen Dachverband kommunaler Verbände, 1951 in Genf.
Was versteht man unter Finanzausgleich?
Auf unserer eigenen FAG-Website finden Sie alle Informationen zum Finanzausgleich:
https://www.staedtebund.gv.at/themen/finanzen/fag2024/
Was heißt eigentlich Selbstverwaltung?
Bei kommunaler Selbstverwaltung sind Gemeinden selbst für ihre Verwaltung zuständig. Der Städtebund setzt sich mit Nachdruck für eine Beibehaltung der kommunalen Selbstverwaltung ein. Denn niemand kennt die Herausforderungen, Problemstellungen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen besser als die Zuständigen in den Gemeinden selbst. Zu den politischen Zielen des Österreichischen Städtebundes gehören neben der Aufrechterhaltung der Gemeindeselbstverwaltung, eine aufgabengerechte Finanzmittelaufteilung und die konsequente Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips.
Was bedeutet der Begriff Subsidiaritätsprinzip?
Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die einzelne, unmittelbarste Gemeinschaft möglichst viel Eigenverantwortung übernehmen soll und nur wenn es Aufgaben alleine nicht mehr erfüllen kann, auf die Hilfe der größeren Gemeinschaft zurückgreifen kann. Für die Städte und Gemeinden heißt das, dass sie über lokale Themen auch lokal entscheiden.
Das Subsidiaritätsprinzip ist eines der großen Grundprinzipien der EU – der Österreichische Städtebund setzt sich dafür ein, das Subsidiaritätsprinzip auch in Österreich erweitert anzuwenden und Gemeinden und Städten eine möglichst große Selbstverantwortung zu überschreiben. Das Subsidiaritätsprinzip ist auch im Reformvertrag von Lissabon ausdrücklich geregelt und sieht vor, die Subsidiaritätskontrolle auf die lokale Ebene auszudehnen – das bedeutet, die EU wird nur mehr dann handeln, wenn das zu erreichende Ziel nicht besser auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene verwirklicht werden kann.