32. Bericht über den Föderalismus in Österreich (2007)

32. Bericht über den Föderalismus in Österreich (2007)

32. Bericht über den Föderalismus in Österreich (2007), Hrsg. Institut für Föderalismus – Innsbruck, Wilhelm Braumüller Universitäts- Verlagsbuchhandlung Ges.m.b.H., € 55,90, 483 Seiten, broschiert, ISBN: 978-3-7003-1705-0.

 

Der 32. Bericht über den Föderalismus in Österreich vermittelt einen Einblick in die föderalistischen Entwicklungen im Jahr 2007. Auch wenn dieser Bericht natürlich vor allem aus der Sicht der österreichischen Bundesländer verfasst wurde, wird hierbei auch die Sicht der Städte und Gemeinden mitumfasst und hiermit auch die Sicht des Österreichischen Städtebundes eingebunden. Viele der geschilderten Thematiken (Änderung der Bundesverfassung, Wahlrechtsänderung, Vertrag von Lissabon, Schulwesen, Pflegebereich) betreffen die Kommunen in einem hohen Maße.
2007 wurde ein neuer Anlauf für eine Staats- und Verwaltungsreform unternommen. Die eingesetzte Expertengruppe legte Entwürfe für eine Reform des österreichischen Bundesverfassungsrechts vor, die aus föderalistischer Sicht zum Teil – etwa hinsichtlich der Kompetenzverteilung oder der Reform des Bundesrates – kritisch beurteilt werden mussten.
Die Tätigkeit des Bundesrates hat gezeigt, dass die Parteipolitik in der österreichischen Länderkammer einen hohen Stellenwert besitzt und den Länderinteressen übergeordnet wird.
Der Bericht behandelt die Reformen im österreichischen Schulwesen mit der Einführung der „neuen Mittelschule“, die Einigung über die Finanzierung der 24-Stunden-Pflege für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie notwendige Reformen im Gesundheitswesen und bei den Krankenkassen. Eingegangen wird außerdem auf die erfolglosen Bemühungen um eine Lösung im Kärntner Ortstafelstreit, auf die Versuche des Bundes, durch die Schaffung einer Agentur zum Schutz vor Naturgefahren bisherige Zuständigkeiten der Länder an sich zu ziehen, und auf die Dauer von Asylverfahren sowie die Erfüllung der Quoten für die Unterbringung von Asylwerbern.
Die Gebietskörperschaften einigten sich vergleichsweise rasch über den neuen Finanzausgleich 2008 – 2013, in dem Verbesserungen für die Länder und Gemeinden erreicht werden konnten. Darüber hinaus wurde der Österreichische Stabilitätspakt abgeschlossen, in dem sich die Länder verpflichteten, Haushaltsüberschüsse zu erbringen, um dadurch dem Bund ein gewisses Defizit zu ermöglichen.
Von föderalistischem Interesse auf europäischer Ebene waren die Verhandlungen über die Reform der Europäischen Union und der Abschluss des Vertrages von Lissabon, die Genehmigung der Programme im Rahmen der EU-Regionalpolitik 2007 – 2013 sowie die Abwicklung von zahlreichen Projekten in den EU-Regionalförderprogrammen. Die Interessen der Länder und Kommunen waren von Urteilen des EuGH, von mehreren Vertragsverletzungsverfahren und von neuen Richtlinienvorschlägen der EU-Kommission, etwa beim Bodenschutz oder im Einwanderungsbereich, betroffen.
Im Bundesverfassungsbereich waren die Reformen im Wahlrecht (Senkung des Wahlalters, Einführung der Briefwahl) und die Einrichtung des umstrittenen Bundesasylgerichtshofes sowie die Verankerung des „Kammerstaates“ in der Verfassung von besonderer Bedeutung. Dafür blieb das Projekt einer Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein weiteres Mal unerledigt.
Weitere Kapitel im 32. Bericht zum Föderalismus in Österreich stellen die Rechtsprechung der Höchstgerichte, die Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften und die grenzüberschreitende Kooperation dar. Gerade in diesem Bereich wurden vielfältige Aktivitäten gesetzt und die bürgernahe Zusammenarbeit funktionierte außerordentlich gut.

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