Innsbruck (OTS) – Bei der Vollversammlung unter Vorsitz von Bürgermeister Matthias Stadler (St. Pölten) folgten heute, Donnerstag, die statutarischen Beschlüsse.
Dem ehemaligen Welser Bürgermeister Peter Koits und dem Wiener GR LAbg. Helmut Günther dankte Präsident Michael Häupl und verlieh ihnen das Ehrenzeichen.
Dann folgte der Beschluss über die „Resolution an den Österreichischen Städtetag“, die die wichtigsten politischen Positionen, insbesondere zum Thema Finanzausgleich, zusammenfasst. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Anbei die wichtigsten Forderungen des Österreichischen Städtebundes:
In den vergangenen Jahren wurden die Steuereinnahmen der Städte massiv beschnitten, indem ein bedeutender Teil der gemeindeeigenen Steuern entweder ersatzlos abgeschafft (wie die Getränkesteuer) oder durch die Einführung zahlreicher Ausnahmebestimmungen, unter anderem als Steuerbefreiungen für andere Gebietskörperschaften, ausgehöhlt wurde. Auf eine Valorisierung der Einnahmen wurde verzichtet. Dadurch wurde der Anteil der gemeindeeigenen Steuern an den Gesamteinnahmen halbiert.
Die Praxis des sekundären und tertiären Finanzausgleichs, auf dessen Grundlage die Länder von den Kommunen nach Zuteilung der Mittel aus dem primären Finanzausgleich Beiträge und Umlagen in beträchtlichem Ausmaß abziehen, gefährdet nachhaltig die Finanzautonomie und kommunale Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden.
Städte und urbane Gemeinden leisten einen wesentlichen Beitrag, um die gesamtgesellschaftliche Herausforderung der Zuwanderung und der Integration von Flüchtlingen zu bewältigen. Das klappt nur, wenn auch Bund und Länder zu ihrer finanziellen Verantwortung stehen. Die Städte leisten ihren Teil, sie gehen täglich finanziell in Vorleistung.
Der Österreichische Städtebund fordert:
· Eine Reform des Finanzausgleichs, die sich an den Aufgaben orientiert und dadurch die Finanzierung der Basisaufgaben, Sonderlasten und zentralörtlichen Aufgaben der Städte sicherstellt. Die spezifisch urbanen Zentrumslasten müssen anerkannt und fair abgegolten werden. Die Transferzahlungen an die Länder müssen eingedämmt und gedeckelt oder zur Gänze gestrichen werden.
· Eine Aufgabenreform, die Aufgaben und Finanzierungsverantwortung zusammenführt: Die Städte und Stadtgemeinden übernehmen die Verantwortung und die Finanzierung der Elementarpädagogik, im Gegenzug werden der Gesundheitsbereich, die Pflege und die bedarfsorientierte Mindestsicherung ausschließliche Landes- oder Bundesaufgabe. Durch diese Aufgabenentflechtung erübrigen sich entsprechende Transferverflechtungen –Transfers und Umlagen entfallen.
· Durch die Reform der gemeindeeigenen Steuern, beispielsweise der Grundsteuer, die Wertsicherung der Abgaben und Gebühren und das Streichen der Grundsteuer- und Kommunalsteuerbefreiungen wird die Abgabenautonomie der Städte wieder gestärkt.
· Im Hinblick auf die interkommunale Zusammenarbeit ist eine österreichische Regelung zur Umsatzsteuer analog dem deutschen Umsatzsteuergesetz zu erarbeiten.
· Den Städten und urbanen Gemeinden wird zur Finanzierung ihrer Aufgaben der direkte Zugang zur Finanzierung durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur - ÖBFA ermöglicht.
Die Resolution im Volltext, sowie weitere Informationen zum Städtetag finden Sie unter:
http://www.staedtetag.at/ oder
www.staedtebund.gv.at.
Druckfähige Fotos zum Download unter:
http://markuswache.com/archiv/staedtetag_innsbruck_2016/
© Markus Wache
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