Rundschreiben 12/2003

Getränkesteuer -Schlussanträge des Generalanwaltes

Wien, 20. März 2003, Spahlholz, Klappe: 89984, Zahl: 946-15/682/2003

An die
Mitgliedsgemeinden
des Österreichischen Städtebundes

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Sehr geehrte Damen und Herren!

Soeben sind die Schlussanträge des Generalanwaltes in der Angelegenheit "Getränkesteuer-Rückzahlung" bekannt geworden.

In der Beilage wird sowohl die Presseaussendung des EuGH,
als auch der volle Wortlaut der Schlussanträge des Generalanwaltes übermittelt.

Ein erster Blick auf die Presseaussendung zeigt, dass die rückwirkende Bereicherungsregelung der Länder offensichtlich halten dürfte, jedoch Fragen im Zusammenhang mit einer unterschiedlichen Behandlung von Fällen nach dem Gemeinschaftsrecht und innerstaatlichem Recht bestehen. Weiters dürften sich Fragen im Zusammenhang mit der Prüfung der Überwälzung ergeben.

Eine erste Prüfung dieser Äußerung findet noch heute mit dem BKA-Verfassungsdienst statt.

Verschiedene Unterlagen zur Angelegenheit der Getränkesteuer finden Sie auch im Internet unter www.staedtebund.at unter der Rubrik "Getränkesteuer".

Beilagen

Mit vorzüglicher Hochachtung

Dkfm. Dr. Erich Pramböck e.h.
Generalsekretär

Die Beilagen können im Sekretariat des Österreichischen Städtebundes unter Tel.:01/4000/89984, Fax: 01/4000/7135, E-Mail: post@stb.or.at, angefordert werden.

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