Ifes-Umfrage zur Getränkesteuer I
Im Zusammenhang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem die Besteuerung alkoholischer Getränke wegen ihrer Einhebungsform beim Letztverbraucher und der fehlenden Zweckbindung als gemeinschaftsrechtswidrig erkannt wurde, hat der Österreichische Städtebund wenige Tage vor der Bekanntgabe des Urteils bei 500 über 18-Jährigen eine Telefonumfrage mit folgendem Ergebnis durchgeführt:
- 60 % der Befragten wissen, daß die Getränkesteuer den Gemeinden zugute kommt.
- 76 % sprechen sich für die Beibehaltung der Getränkesteuer unter Beibehaltung der Höhe der von den Gemeinden eingehobenen Gebühren und gegen die Erhöhung anderer Gebühren oder Leistungskürzungen aus. 7 % der Befragten sind für die Abschaffung der Getränkesteuer bei gleichzeitiger Erhöhung der Grundsteuer bzw. der Gemeindegebühren, 10 % sind für die Abschaffung der Getränkesteuer, ohne andere Steuern und Gebühren zu erhöhen und für eine starke Reduzierung aller Leistungen und Investitionen der Gemeinden.
- 59 % der Befragten haben nicht das Gefühl, daß die Getränke wegen der Getränkesteuer zu teuer sind, allerdings sind 37 % dieser Meinung.
- Bei Abschaffung der Getränkesteuer glauben 53 % der Österreicher, daß die Ersparnis so gut wie gar nicht an die Konsumenten weitergegeben wird, 38 % glauben, daß dies immerhin zum Teil erfolgt und 6 % glauben, daß die Ersparnis voll weitergegeben wird.
- 73 % glauben nicht, daß der österreichische Tourismus ohne Getränkesteuer gegenüber anderen Ländern deutlich konkurrenzfähiger wäre, 22 % glauben dies.
- Eine Rückzahlung der ab 1995 von den Gemeinden eingehobenen Getränkesteuer halten 87 % für nicht gerechtfertigt, 9 % halten sie für gerechtfertigt.
- 52 % sind der Ansicht, daß die Gemeinde die Rückzahlung verweigern soll, auch wenn dann eine Klage droht, 8 % sind der Ansicht, die Gemeinde soll die Beträge selbst zurückzahlen, 10 % wollen, daß die Gemeinden einen Zuschuß vom Land und 16 %, daß sie einen Zuschuß vom Bund fordert.
- Sollte eine Gemeinde doch zahlen müssen, sind 17 % der Ansicht, dies durch eine starke Kürzung von Gemeindeleistungen, 12 % durch eine starke Erhöhung von Gebühren und anderen Steuern zu finanzieren wäre, 57 % können keinen Finanzierungsvorschlag machen.
- Von den 17 %, die eine Rückzahlung durch eine starke Kürzung von Gemeindeleistungen finanzieren wollen, sprechen sich jeweils rund 1/3 für Einsparungen im Bereich Straßen bzw. Wirtschaftsförderung aus.
- 85 % halten es für nicht akzeptabel, daß Gastwirte und Geschäfte die Getränkesteuer zurückbekommen und die Bevölkerung zusätzliche Steuern oder Leistungskürzungen in Kauf nehmen muß. Nur 12 % halten dies für akzeptabel.
- 82 % der Befragten rechnen damit, daß sie im Fall der Rückzahlung so gut wie nichts bekommen. Nur 10 % erwarten, daß sie einen kleinen Teil der bezahlten Getränkesteuer zurückerhalten.
- 82 % wären für eine Zweckwidmung der Getränkesteuer, etwa für Umwelt, Gesundheit, Sport, Kultur, Freizeit und Fremdenverkehr, um einem negativen Entscheid durch EU zu entgehen, 14 % sind für die Abschaffung.
- 70 % sind der Ansicht, daß bei der Einführung einer Mengensteuer, das heißt der Einhebung der Steuer bei den Produzenten, die Preise für alkoholische Getränke eher steigen würden, 23 % erwarten gleichbleibende, 3 % eher sinkende Preise.
Der Bekanntheitsgrad des EuGH-Verfahrens ist beachtlich groß: 2 Tage vor der Verkündung der Urteils haben immerhin 45 % der Österreicher bereits vom anhängigen Verfahren gehört.
Die Getränkesteuer dürfte den Absatz nur mäßig beeinflussen: Nur 9 % würden im Fall der Abschaffung der Getränkesteuer mehr Getränke kaufen.
37 % der Österreicher haben das Gefühl, daß Getränke wegen der Getränkesteuer zu teuer sind, 59 % haben dieses Gefühl nicht.
18 % der Österreicher können sich daran erinnern, daß im Jahr 1992 die Getränkesteuer auf nicht-alkoholische Getränke von 10 auf 5 % gesenkt wurde. 80 % können sich nicht daran erinnern.
89 % ist damals nicht aufgefallen, daß entsprechende Preissenkungen stattgefunden haben, 8 % ist dies damals aufgefallen.
Die Studie im vollen Wortlaut kann im Sekretariat des Österreichischen Städtebundes (Herrn Michael Grill, Tel.: 01/4000-89989, Fax: 01/4000-99-89980) angefordert werden.