Im Jahr 2000 Null-Wachstum für Städtebudgets
"Die Städte müssen im Jahr 2000 mit einem Null-Wachstum ihrer wesentlichsten Einnahmen rechnen", erklärte Generalsekretär Dkfm.Dr. Erich Pramböck nach einer Sitzung des Hauptausschusses des Österreichischen Städtebundes in Wien und einem Referat von Prof. Gerhard Lehner vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO).
Gutes Wirtschaftswachstum im Jahr 2000
Das WIFO erwartet für das Jahr 2000 ein Wirtschaftswachstum von 2,8 % nach 2,2 % im Jahr 1999 und einen geringfügigen Anstieg der Verbraucherpreise auf 1,2 % nach 0,6 % im heurigen Jahr. Das nominelle Wirtschaftswachstum wird im Jahr 2000 knapp 4 % betragen. Als positiv sieht Lehner auch die Entwicklung der Beschäftigung, die im nächsten Jahr um 1 % (1999: 1,2 %) steigen wird. Bei der Arbeitslosenquote wird im nächsten Jahr ein Rückgang um 0,2 auf 6,6 % oder 221.000 Personen erwartet.
Trotz gutem Wirtschaftswachstum im Jahr 2000: Null-Wachstumsbudget
Das gute Wirtschaftswachstum wird gerade ausreichen, die zu erwartenden Einnahmenminderungen aus der Steuerreform (rund 2,7 Milliarden Schilling auf der Gemeindeebene im Jahr 2000) auszugleichen, das heißt, daß die Gemeinden im nächsten Jahr bei ihren wichtigsten Einnahmen, das sind die Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben, die rund 30 % der gesamten Gemeindeeinnahmen ausmachen, mit einem Null-Wachstum rechnen müssen.
Auch bei Gebühren und Entgelten für Leistungen sind kaum Mehreinnahmen zu erwarten.
Geringfügige Steigerungen könnte es Dank der zunehmenden Beschäftigtenzahl und der steigenden Pro-Kopf-Einkommen bei der Kommunalsteuer - sie macht 10 % der Gemeindeeinnahmen aus - geben, bei der österreichweit ein Zuwachs von etwa 3,5 % erwartet wird.
Offene Frage Getränkesteuer
Völlig offen ist dagegen die Frage der Getränkesteuer, bei der ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig ist, ob sie - allenfalls in leicht veränderter Form - beibehalten oder im - ungünstigsten Fall - unter Umständen sogar ab dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union im Jahr 1995 an Einzelhändler und Gastronomiebetriebe zurückgezahlt werden muß. Betroffen sind nach dem derzeitigen Stand der Äußerungen des EuGH bzw. der Europäischen Kommission nur die alkoholischen Getränke mit einem jährlichen Steueraufkommen von 4,1 von insgesamt 5,6 Milliarden Schilling.
Ein Entfall der Getränkesteuer könnte die Gemeinden in große finanzielle Turbulenzen bringen und zu einschneidenden Leistungskürzungen führen. In zentralen Orten und Tourismusgemeinden macht die Getränkesteuer bis zu 20 % des gesamten Budgets aus. Werden die Ausgaben für Pflichtaufgaben der Gemeinden außer Acht gelassen, beträgt die Getränkesteuer im Durchschnitt aller Gemeinden sogar rund 1/4 der für freiwillige Leistungen der Gemeinden zur Verfügung stehenden Mittel.
Stabilitätspakt zur Einhaltung der Maastricht-Kriterien: Keine Erhöhung der Verschuldung möglich
Da die Gemeinden auch im Jahr 2000 das ihnen im Stabilitätspakt zuerkannte Maastricht-Defizit von 2,7 Milliarden Schilling (ohne Wien) einhalten müssen und sie diesen Rahmen derzeit schon ausschöpfen, ist im nächstjährigen Budget dem Grunde nach keinerlei Spielraum für Leistungsausweitungen gegeben. Wollen die Gemeinden ihre Investitionstätigkeit zur Verbesserung der Lebensqualität für die Bürger und zur Anhebung der Standortqualität für die Unternehmen aufrecht erhalten, werden sogar die Abschlüsse bei den Besoldungsverhandlungen relativ niedrig liegen müssen und die Gemeinden darüber hinaus alle sich bietenden neuen Rationalisierungsreserven auszuschöpfen haben.
Wie wichtig die Gemeindehaushalte für die gesamtösterreichische Entwicklung sind, mag daran ersehen werden, daß die Gemeinden (mit Wien) rund 45 Milliarden Schilling, das sind etwa 70 % der gesamten öffentlichen Investitionen in Österreich, vornehmen.
Städtebund empfiehlt, Getränkesteuer für 2000 zu budgetieren, jedoch vorläufige Haushaltssperre zu verfügen.
Im Hinblick auf die ungeklärte Situation bei der Getränkesteuer empfiehlt der Städtebund seinen Mitgliedsgemeinden, die Getränkesteuer zwar jedenfalls zu budgetieren, jedoch gleichzeitig eine vorläufige Haushaltssperre für den auf alkoholische Getränke entfallenden Anteil - das sind rund 3/4 der gesamten Getränkesteuereinnahmen oder 4,1 Mrd. Schilling - festzulegen. Die Entscheidung liegt allerdings bei jeder einzelnen Gemeinde.
"Mit der Haushaltssperre soll für den Fall Vorsorge getroffen werden, daß bei einer allfälligen Aufhebung durch den EuGH die erforderliche neue gesetzliche Regelung nicht rechtzeitig umgesetzt werden kann. Der Österreichische Städtebund erinnert daran, daß sich der Bund nach Artikel IV Abs. 5 b des Österreichischen Stabilitätspakts, der immerhin im Verfassungsrang steht, verpflichtet hat, ´über geeignete Vorschläge der betroffenen Gebietskörperschaften rechtliche Rahmenbedinungen zu schaffen, die bundesweit einen möglichst weitgehenden Ersatz schaffen´", schloß Pramböck.