Finanzierung des ÖPNV in österreichischen Städten - KDZ, 06/2023

Finanzierung des ÖPNV in österreichischen Städten - KDZ, 06/2023

Um Transparenz in die Finanzierung des städtischen ÖV zu bringen, erhob das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung für den Österreichischen Städtebund bereits zum fünften Mal die Einnahmen und Ausgaben der Städte und städtischen Verkehrsbetriebe im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Erhoben wurden die bisherigen Entwicklungen 2016 bis 2021 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2025. Zur Teilnahme an der Erhebung wurden primär die größten Städte Österreichs mit ihren städtischen Verkehrsbetrieben eingeladen, wobei 10 Städte teilgenommen haben.

Fazit:

  • Die Ausgaben für den städtischen Öffentlichen Verkehr stiegen doppelt so stark wie die Einnahmen. Die konsolidierten und transferbereinigten Nettoausgaben der Städte und städtischen Verkehrsunternehmen erhöhten sich binnen vier Jahren um fast ein Viertel (22 Prozent) von 184 Mio. Euro (2016) auf 225 Mio. Euro (2021).
  • Für die Jahre 2023 bis 2025 wird bereits mit einem Zuschussbedarf von rund 50 Prozent geplant, um die gegenüber den Vorjahren höheren Investitionen tätigen, und die steigenden Betriebskosten decken zu können. 
  • Die Ausgaben für den laufenden Betrieb stiegen massiv, wo hingehen die Investitionen in die Infrastruktur in den meisten Städten zurück gingen. Nicht alle Bundesländer leiten die Bundesmittel zur Kompensation der Regionalen Klimatickets tatsächlich an die erlösverantwortlichen (städtischen) Verkehrsunternehmen weiter.
  • Ohne Gegensteuerungsmaßnahmen ist daher zu erwarten, dass für die Mobilitätswende nötige Investitionsprojekte in den Ausbau von Infrastruktur und Angebot im ÖPNV verschoben oder reduziert werden müssen. 
  • Die bereits seit vielen Jahren bestehenden Planungs- und Finanzierungsunsicherheiten im städtischen ÖPNV gefährden massiv die Mobilitätswende und sollten als Anlass gelten, im Rahmen des aktuell zu verhandelnden Finanzausgleichsgesetzes 2024 diese Thematik zu diskutieren und die Weichen für eine gesetzlich abgesicherte, zukunftsfähige Finanzierung des städtischen ÖVs zu stellen.
    • Kurzfristig sollte eine Absicherung der Finanzierung des laufenden Betriebs durch eine Verdopplung der Bundeszuschüsse zum laufenden Betrieb gemäß § 23 FAG 2017 erfolgen, um den Zuschussbedarf der Städte zumindest auf dem bestehenden Niveau zu halten. Auch sollen die Mittel künftig auf Basis von Struktur- und Erfolgsparametern erfolgen, um eine Dynamisierung und verstärkte Wirkungsorientierung zu erreichen. Hier hat die TU Wien, Institut für Stadt- und Regionalforschung, ein Modell zur Neuverteilung der FAG-Mittel im Öffentlichen Verkehr im Auftrag des Städtebundes entwickelt.
    • Auch braucht es zeitnah eine Förderschiene für städtische Busbetriebshöfe, um ein Scheitern der Dekarbonisierungserfordernisse im Bereich der Stadtbusse zu vermeiden.
    • Ohne Zeitverzögerung soll ein Gesetz zur ÖPNV-Finanzierung entwickelt werden, welches die bestehenden Transferströme bündelt und nach objektiven und  leistungsbezogenen Maßstäben an die Länder und Städte weiterleitet. Dieses Gesetz soll   die Grundfinanzierung für den laufenden Betrieb absichern und einen Fonds für große ÖPNRV-Infrastrukturinvestitionen nach dem Beispiel des Agglomerationsfonds in der Schweiz (https://www.staedtebund.gv.at/fileadmin/USERDATA/themenfelder/mobilitaet/Dateien/
      Agglomerationsfonds_Schweiz_OeStb.pdf
      ) enthalten, um die nötigen  Infrastrukturausbaubedarfe zeitgerecht in Angriff nehmen zu können.
    • Die Finanzierung des Öffentlichen Verkehrs in Österreich sollte künftig verursachergerecht im Sinne der Zusammenführung von Input- und Impactsteuerung – etwa entsprechend den Grundsätzen des „Green Budgeting“ – vorgenommen werden. Die Dotierung könnte durch den Entfall von kontraproduktiven Subventionen (z.B. Pendlerpauschale, Steuerbegünstigung Diesel) oder durch die Zweckwidmung bestehender Abgaben (z.B. CO2-Abgabe) erfolgen.

Hier die gesamte Studie „Finanzierung des ÖPNV in österreichischen Städten"

Endbericht OEV Erhebung Staedte 20230629
OEGZ

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